ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(Stand 07. Juli 2020)

 

1. Vertragsgegenstand und Anwendungsbereich

1.1. Im Rahmen des E/M/S 1st Boat-Check (nachfolgend: "Boat-Check") bietet das European Institute for Maritime Services, PaseoMallorca 18,07012, Palma de Mallorca/Islas Balears. (nachfolgend:"E/M/S"), Eignern gebrauchter Boote (nachfolgend: "Gebrauchtboote") entgeltlich ein standardisiertes Verfahren der Erhebung und Dokumentation von Zustand und Funktion von Gebrauchtbooten sowie der Einsicht in Bootspapiere und weitere Nachweise an, dessen Ergebnisse in einem Prüfbericht (nachfolgend: "Prüfzertifikat") festgehalten werden.

1.2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: "AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Eigner, oder potentiellem Käufer eines Gebrauchtboots (nachfolgend: "Kunde") und E/M/S über die Durchführung eines Boot-Checks.

1.3. Etwaige abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Kunde sie E/M/S übermittelt oder sie in der Kommunikation mit dem E/M/S oder an anderer Stelle in Bezug nimmt und E/M/S ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4. Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem E/M/S zustande. E/M/S führt den Boot-Check nicht durch eigene Mitarbeiter durch, sondern beauftragt jeweils einen von E/M/S nach regionalen und fachlichen Gesichtspunkten ausgewählten externen Prüfpartner von E/M/S (nachfolgend: "Prüfpartner") mit der Durchführung des Boot-Checks als Erfüllungsgehilfe von E/M/S. E/M/S verfügt über ein Netzwerk von Prüfpartnern in Deutschland und im EU-Ausland.

 

2. Vertragsschluss

2.1. Der Kunde beauftragt E/M/S mit der Durchführung eines Boot-Checks, indem er dies E/MS schriftlich oder mündlich mitteilt.

2.2. Die Annahme des Angebots durch E/M/S erfolgt im Wege einer Auftragsbestätigung, die E/M/S dem Kunden nach Eingang und Prüfung seiner Informationen übersendet. In der Auftragsbestätigung wird der Kunde dazu aufgefordert, bestimmte, sein Gebrauchtboot betreffende Dokumente in Kopie an E/M/S zu übersenden (zum Beispiel Mehrwertsteuer-Zahlnachweis, CE-Konformitätserklärung, Registrierungsnachweis, nachfolgend (zum Beispiel Mehrwertsteuer-Zahlnachweis, CE-Konformitätserklärung, Registrierungsnachweis, nachfolgend zusammengenommen: "Basisdokumente"). Mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden ist der Vertrag abgeschlossen.

 

3. Prüfgebühr und Zahlungsbedingungen

3.1. Der Kunde ist zur Bezahlung der für den Bootstyp seines Gebrauchtboots geltenden Vergütung für den Boot-Check (nachfolgend: "Prüfgebühr") an E/M/S verpflichtet. Die nach Bootstypen gegliederten Prüfgebühren ergeben sich aus den Preisangaben im Internet.

3.2. Die Prüfgebühr umfasst ausschließlich die Durchführung des Boot-Checks sowie die Ausstellung eines Boot-Check Berichts.

3.3. Kosten für etwaige Zusatzleistungen eines Prüfpartners wie die Bewegung des Gebrauchtboots, der Einsatz eines Boots-Krans oder eines Boots-Slips, die Nutzung eines Wasserliegeplatzes oder eines Landlagers oder Reparaturleistungen am Gebrauchtboot sind nicht umfasst. Sofern der Kunde derartige Zusatzleistungen eines Prüfpartners in Anspruch nimmt, schließt er diesbezüglich ein Vertragsverhältnis direkt mit dem Prüfpartner ab. Die Kosten für derartige Zusatzleistungen werden dem Kunden direkt vom Prüfpartner in Rechnung gestellt.

3.4. E/M/S ist nur gegen Vorkasse zur Durchführung des Boot-Checks verpflichtet. E/M/S fordert den Kunden in der Auftragsbestätigung zur unverzüglichen Bezahlung auf.

 

4. Leistungsumfang

4.1. Der Boot-Check ist ein standardisiertes Verfahren, bei dem der Zustand eines Gebrauchtboots zum Zeitpunkt der Durchführung des Boot-Checks anhand der in der Prüfliste für den jeweiligen Bootstyp des Gebrauchtboots aufgeführten Prüfkriterien erhoben und dokumentiert wird.

4.2. E/M/S ist zur Durchführung des Boot-Checks erst nach Eingang der vollständigen Prüfgebühr sowie nach Eingang der Basisdokumente bei E/M/S verpflichtet.

4.3. Die Durchführung des Boot-Checks erfolgt durch einen Prüfpartner im Auftrag von E/M/S. Die Abstimmung des Termins für den Boot-Check sowie weitere Detailabsprachen erfolgen direkt zwischen dem im Auftrag von E/M/S handelnden Prüfpartner und dem Kunden. Die Durchführung des Boot-Checks erfolgt bei dem jeweiligen Prüfpartner oder an einem anderen, direkt zwischen dem Prüfpartner und dem Kunden vereinbarten Ort (nachfolgend: "Prüfungsort").

4.4. Nach Durchführung des Boot-Checks dokumentiert der E/M/S die Ergebnisse des Boot-Checks im Boot-Check Bericht. E/M/S stellt auch dann einen Boot-Check Bericht aus, falls der Kunde mit dem Ergebnis des Boot-Checks nicht zufrieden ist. E/M/S übersendet dem Kunden einen Ausdruck des Boot-Check-Berichts elektronisch via Mail.

4.6. Im Rahmen des Boot-Checks wird das Gebrauchtboot nicht bewegt. Der Kunde kann Transporte oder Bewegungen des Gebrauchtboots (etwa per Bootskran oder Boots-Slip) direkt beim Prüfpartner separat beauftragen. Der Boot-Check schließt ferner keine Reparaturen am Gebrauchtboot und keinen Wasserliegeplatz und kein Landlager ein. Nimmt der Kunde derartige oder andere über den Boot-Check hinausgehende Leistungen des Prüfpartners in Anspruch, besteht das hierauf bezogene Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Prüfpartner und dem Kunden.

 

5. Pflichten des Kunden

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, Angaben zu seiner Person und zu seinem Gebrauchtboot wahrheitsgemäß zu beantworten. Der Kunde ist verpflichtet, E/M/S alle etwaigen Änderungen der angegebenen Daten unverzüglich mitzuteilen.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, E/M/S vor Durchführung des Boot-Checks die Prüfgebühr zu bezahlen sowie die Basisdokumente zu übersenden.

5.3. Zur Durchführung des Boot-Checks ist der Kunde verpflichtet, das Gebrauchtboot zu dem mit dem Prüfpartner vereinbarten Termin pünktlich an den vom Prüfpartner mitgeteilten Prüfungsort zu bringen und dort für den Boot-Check bereitzustellen. Die Kosten des Transports des Gebrauchtboots zum Prüfungsort trägt der Kunde selbst.

5.4. Stellt der Kunde das Gebrauchtboot dem Prüfpartner nicht termingerecht zur Durchführung des Boot-Checks am Prüfungsort bereit, gerät der Kunde gegenüber E/M/S in Annahmeverzug, ohne dass es eines ausdrücklichen Angebots von E/M/S bedarf.

5.5. Für den Fall, dass infolge der Nichteinhaltung des für die Durchführung des Boot-Checks vereinbarten Termins durch den Kunden eine Verschiebung des Termins notwendig wird, behält sich E/M/S die Erhebung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 700,00 pro Terminsverschiebung vor. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass E/M/S infolge der Terminsverschiebung tatsächlich niedrigere oder gar keine Mehraufwendungen entstanden sind. Die Verwaltungsgebühr entfällt, falls der Kunde sein gesetzliches Widerrufsrecht wirksam ausübt (vgl. Ziffer 8).

5.6. Der Kunde verpflichtet sich, vor Durchführung des Boot-Checks keinerlei Maßnahmen zur Verdeckung von Mängeln oder Schäden des Gebrauchtboots zu ergreifen. Durch die Ablieferung des Gebrauchtboots beim Prüfpartner versichert der Kunde gegenüber E/M/S, dass an dem Gebrauchtboot nach seiner Kenntnis keine derartigen Maßnahmen vorgenommen wurden (z.B. Abkratzen von Osmosebläschen) und dass ihm auch keine Anhaltpunkte bekannt sind, die die Vornahme solcher Maßnahmen nahe legen.

5.7. Der Kunde ist verpflichtet, dem Prüfpartner das Gebrauchtboot für die Durchführung des Boot-Checks innen und außen zugänglich zu machen sowie dem Prüfpartner das Betreten des Gebrauchtboots (innen und außen) sowie die Überprüfung und Untersuchung sämtlicher in der Prüfliste für den jeweiligen Bootstyp des Gebrauchtboots aufgeführter Prüfkriterien und der hierfür relevanten Ausrüstungs- und Einrichtungsgegenstände des Gebrauchtboots zu gestatten.

5.8. Der Kunde ist verpflichtet, das Gebrauchtboot mit prüfbereitem Motor zum Boot-Check bereitzustellen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Starterbatterie angeschlossen sein muss und dass die Borddurchlässe für den Kühlwasserkreislauf sowie die Abwasseranlage geöffnet sein müssen.

5.9. Für den Fall, dass der Prüfpartner aufgrund von Blasen an Kunststoffflächen des Gebrauchtboots den Verdacht auf Osmose hat, erklärt der Kunde bereits mit der Auftragserteilung über den Boot-Check seine Zustimmung dazu, dass der Prüfpartner im Auftrag von E/M/S verdächtige Blasen zu Prüfungszwecken öffnet. Der Kunde kann diese Zustimmung vor Durchführung des Boot-Checks jederzeit gegenüber dem Prüfpartner oder gegenüber E/M/S widerrufen. E/M/S und der Prüfpartner sind nicht verpflichtet, geöffnete Blasen wieder zu verschließen.

5.10. Der Kunde ist verpflichtet, alle auf das Gebrauchtboot bezogenen Fragen von E/M/S oder des Prüfpartners wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten (etwa zu früheren Schäden, Unfällen oder verborgenen Mängeln des Gebrauchtboots). Der Kunde ist ferner verpflichtet, den Prüfpartner unaufgefordert auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die für das Ergebnis des Boot-Checks relevant sein könnten.

5.11. Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Prüfpartner im Rahmen der Durchführung des Boot-Checks zur Dokumentation des Zustands des Gebrauchtboots Photo-Aufnahmen des Gebrauchtboots anfertigt. E/M/S ist berechtigt, diese Aufnahmen in den Boot-Check Bericht einfließen zu lassen.

5.12. Der Boot-Check Bericht bildet den bei standardisierter Prüfung festzustellenden Zustand des Gebrauchtboots zum Zeitpunkt der Durchführung des Boot-Checks ab. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Interessenten für das Gebrauchtboot, denen er den Boot-Check Bericht vorlegt, auf etwaige nachträgliche Veränderungen des Gebrauchtboots ausdrücklich hinzuweisen.

5.13. Der Kunde haftet gegenüber E/M/S für Schäden, Kosten und Aufwendungen, die durch schuldhafte Verstöße des Kunden gegen die sich aus dem Vertrag zwischen E/M/S und dem Kunden, insbesondere der sich aus dieser Ziffer 5 ergebenden Pflichten, entstehen, und stellt E/M/S von hierdurch entstehenden Ansprüchen Dritter frei.

 

6. Haftung

6.1. Für vn E/M/S oder seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit eines Menschen haftet der E/M/S unbeschränkt.

6.2. Für andere als die in Ziffer 6.1 genannten Schäden haftet E/M/S nur dann, wenn E/M/S oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (d.h. eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut, sog. "Kardinalpflicht") verletzt hat oder wenn der Schaden durch E/M/S oder einen seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Erfolgt eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von E/M/S auf solche typischen Schäden begrenzt, die für E/M/S zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.

6.3. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Sie gilt auch für etwaige direkte Ansprüche des Kunden gegen Prüfpartner und sonstige Erfüllungsgehilfen von E/M/S. Etwaige Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

6.4. Zur Klarstellung:

6.4.1. E/M/S haftet nicht für die ordnungsgemäße Durchführung etwaiger Aufträge über Bewegungen des Gebrauchtboots, Reparaturen am Gebrauchtboot oder über sonstige über den Boots-Check hinausgehende Leistungen, die der Kunde dem Prüfpartner erteilt.

6.4.2. E/M/S haftet nicht für fehlerhafte Ergebnisse des Boot-Checks, falls der Kunde E/M/S oder den Prüfpartner über den Zustand des Gebrauchtboots täuscht (etwa falls er vor dem Boot-Check Osmosebläschen abkratzt und überdeckt).

 

7. Datenschutz

7.1. E/M/S verarbeitet, erhebt und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit dies zum Zwecke der Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich ist.

7.2. Die Abwicklung des Vertrags schließt die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden an den von E/M/S nach regionalen und fachlichen Gesichtspunkten ausgewählten externen Prüfpartner von E/M/S ein, der die personenbezogenen Daten ausschließlich im Auftrag und auf Weisung von E/M/S zur Durchführung des Boot-Check verwendet und einer Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung mit E/M/S unterliegt.

7.3. Eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten über diesen Zweck hinaus erfolgt nur, sofern der Kunde hierzu eine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat und/oder eine gesetzliche Regelung eine sofern der Kunde hierzu eine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat und/oder eine gesetzliche Regelung eine anderweitige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten vorschreibt und/oder erlaubt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in der jeweils gültigen Fassung des Datenschutzmerkblatts von E/M/S.

WIDERRUFSBELEHRUNG

8. WIDERRUFSRECHT

8.1. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB und nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

European Institute for Maritime Services

Paseo Mallorca 18

E-07012 Palma de Mallorca

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

8.2. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

8.3. Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

9. Änderung der AGB

Im Falle von Änderungen dieser AGB vor dem Ende der Publikationsphase wird E/M/S den Kunden schriftlich oder per E-Mail informieren. Änderungen dieser AGB werden nur mit Zustimmung des Kunden wirksam. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. E / M / S verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

10. Kontaktadresse von E/M/S

11. Sonstiges

11.1. Der Vertrag zwischen E/M/S und dem Kunden unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Spaniens unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

11.2. Sofern der Kunde Kaufmann ist, sind für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschließlich die Gerichte in Palma de Mallorca zuständig.

11.3. Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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Mitteilungen des Kunden an E/M/S sind schriftlich oder in Textform an die nachfolgende Kontaktadresse zu richten:

European Institute for Maritime Services SL

Paseo Mallorca 18

E-07012 Palma de Mallorca

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 
European Institute for Maritime Services S.L.
Paseo Mallorca 18
07012 Palma de Mallorca
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